Moinsen!
Tja, nu hat mich der Briefkasten überrascht.
Wie auf den Seiten des
Chaos Computer Club angedroht fand ich heute mein Schreiben mit besagter Steuernummer vor.
Dass ich dagegen bin ist ja wohl sowas von klar.
Insgesamt stößt mir Absatz 2 Satz 1 des
§139b ziemlich sauer auf.
Zitat:
(2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen
1.
die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet,
2.
ihre Dateien nur insoweit nach der Identifikationsnummer ordnen oder für den Zugriff erschließen, als dies für regelmäßige Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.
Vertragsbestimmungen und Einwilligungserklärungen, die darauf gerichtet sind, eine nach den vorstehenden Bestimmungen nicht zulässige Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer zu ermöglichen, sind unwirksam.
Nun wird ja zu
Gegenmaßnahmen geraten. Ich frage mich nur wie sinnvoll diese sind.
Hat da jemand ne Idee?
Es gibt auch ein Musterverfahren dagegen beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08). Kann man den Inhalt/Status irgendwie abrufen?
Verwirrte Grüße
Marco